98 Milliarden Dollar Schadenersatz –
... so lautete die Forderung der US-Musikindustrie gegen vier amerikanische Studenten.
Die Anklage erfolgte, da die Studenten mit ihren P2P-Systemen den Austausch von Musikstücken im großen Stil ermöglicht haben sollen. Für jedes zum Tausch angebotene Werk wurde der maximale Schadenersatz von 150.000 US-Dollar pro Titel eingefordert. Diese exemplarische Maßnahme zeigt in den USA schon erste Wirkung: kurz nach Bekanntwerden der Klage wurden aus Angst vor den Forderungen viele der selbst konstruierten Tauschbörsen geschlossen. Inzwischen wurde eine Einigung gefunden, und die vier Studenten müssen zusammen eine Strafe in Höhe von 59.000 US-Dollar bezahlen.


Seit Anfang Mai gehen die P2P-Gegner auch in Deutschland neue Wege.
Die IFPI-Ermittler (International Federation of the Phonographic Industry) haben in Bayern einen Informatikstudenten enttarnt und angezeigt, dem das Betreiben einer illegalen Internet-Tauschbörse vorgeworfen wird. Sechs PCs und weiteres Material wurden daraufhin von der Polizei beschlagnahmt. Mit einer speziellen Software des Studenten wurden wochenlang über eine Million Musiktitel zum Download angeboten. Täglich nutzten durchschnittlich 3000 User dieses Angebot. Dem Täter droht nun ein Strafverfahren, das mit einer Geld- und sogar Haftstrafe enden kann.

Fallensteller im Netz
Wer sich im Internet kostenlos mit Musik und Videos versorgt, muss darauf gefasst sein, dass er hierbei beobachtet wird. In den USA werden die User von o­nline-Tauschbörsen bereits via Chat-Funktion mit Abmahnungen überhäuft. Ein nicht genanntes drittes Unternehmen scannt die P2P-Systeme nach urheberrechtlich geschützten Dateien, speichert Username und IP-Adresse und verschickt eine automatische Nachricht an den Provider, die der User via Chat-Funktion bekommt. Schätzungsweise werden so pro Woche rund eine Million Abmahnungen versendet.

Auch in Deutschland sind die Tauschwilligen längst nicht mehr anonym, denn findige Anwälte sind längst dabei, mit vorgetäuschten Angeboten an die Identität der User zu kommen. Exemplarisch seien die viel besuchten Seiten emule-datenbank.de und eselfilme.de genannt, auf welchen sich stets aktuelle Links zu illegalen Downloads finden lassen. Was die meisten User nicht wissen: diese Webseiten gehören der renommierten Münchner Anwaltskanzlei „Gravenreuth&Syndikus“ („Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im gewerblichen Patent-, Marken-, Computer- und Internetrecht. Das Ziel sind pragmatische Lösungen bei eingehender rechtlicher Beurteilung mittels aktiver Gestaltungselemente“).
Freiherr von Gravenreuth ist bekannt und gefürchtet als ”Raubkopierer-Jäger” und Abmahn-Spezialist und stand schon oft im Rampenlicht.
Vorsicht ist also angesagt ...
www.denic.de
www.gravenreuth.de

MP3 zum Pauschaltarif
Dass es auch anders geht, zeigt die spanische Firma puretunes.com, die mit ihrem Musikdienst eine neuartige Preispolitik und legale Musik-Downloads bietet. Anwender können zum Pauschalpreis so viele Musikstücke herunterladen, wie sie wollen. Pauschalangebote gibt es ab 3,50 Euro für acht Stunden bis zu 150 Euro für ein ganzes Jahr. Dieser Service ist nach Angaben des Anbieters legal, da es Verträge mit den zuständigen Rechteverwertern (SGAE, AIE) gebe und den Künstlern und Produzenten ein Teil der erzielten Einkünfte zukomme.
www.puretunes.com