Kiffen ist kein Menschenrecht
Posted by Hochstrasser Rene on 04/13/2008 02:50:10 PM | 0 Comments Blog, Drogen
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verleiht kein Recht auf straffreien Konsum von Cannabis. Laut Bundesgericht wird Kiffen vom Grundrecht auf Achtung des Privatlebens nicht geschützt.
Beschwert hatte sich ein junger Zürcher, dem 2004 wegen eingestandenem Cannabiskonsum als Jugendstrafe ein Verweis erteilt worden war. Vor Bundesgericht hatte er dagegen argumentiert, seine Bestrafung sei mit dem in der EMRK garantierten Anspruch auf Achtung des Privatlebens nicht vereinbar.
Keine allgemeine Handlungsfreiheit
Das trifft nach Ansicht der Lausanner Richter nicht zu. Das angerufene Grundrecht schütze nicht eine allgemeine Handlungsfreiheit. Vielmehr sei es auf «wesentliche Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Persönlichkeit» gerichtet. Dazu gehöre der Betäubungsmittelkonsum nicht.
Das gleiche gilt gemäss Bundesgericht etwa für die Weigerung, im Auto Sicherheitsgurten zu tragen. Ins Leere gehe auch der Vorwurf des Beschwerdeführers, die Bestrafung von Cannabiskonsum verstosse im Vergleich mit dem erlaubten Genuss von Alkohol und Tabak gegen das Diskriminierungsverbot.
Laut Bundesgericht bedeutet sein Entscheid keineswegs, dass es dem Gesetzgeber verwehrt wäre, den Konsum von Cannabis straffrei zu erklären. Ob er dies tun solle oder nicht, sei jedoch eine politische Frage und nicht eine solche der Menschenrechte.
Quelle: SDA/ATS