Walliser Kantonsgericht will Abdeckungen kontrollieren


Walliser Bergbahnen, die in den Sommermontaen mit Schutzfolien Teile der Gletscher vor dem Abschmelzen schützen wollen, müssen dafür eine Baubewilligung einholen. Dies hat das Walliser Kantonsgericht entschieden.


Bereits Ende 2005 hatte ein Gutachten für Gletscherfolien die Bewilligungspflicht gemäss Raumplanungsgesetz festgestellt.

Durch Gletscherabdeckungen werde das Abschmelzen merklich verzögert. Dies bewirke nach einem oder mehreren Jahren erhebliche Änderungen in der Landschaft, teilte das Kantonsgericht mit.

Sicherheitsgründe und Umweltschutz

Solche künstlich geschaffenen Veränderungen seien nach Bundes- und Kantonsrecht bewilligungspflichtig.

Auch aus Sicherheitsgründen und wegen des Umweltschutzes bestehe ein öffentliches Interesse daran, solche Eingriffe vorgängig zu kontrollieren.

Vorinstanzliche Entscheide gestützt

Mit dem Entscheid stützt das Gericht die Entscheide der kantonalen Baukommission und des Staatsrates. Der Entscheid kann innert 30 Tagen angefochten werden.

Auslöser des Urteils sind Gletscherabdeckungen in Zermatt und Saas-Fee. In den vergangenen Jahren hatten die Bergbahnen dort mehrere tausend Quadratmeter ihrer Gletscher abgedeckt. Die Stellen wurden jeweils im Sommer während rund vier Monaten abgedeckt.

Unverständnis in Zermatt

Mit ihrem Urteil stossen die Richter auf Unverständnis: «Alle reden von Tourismusförderung, doch legt man uns immer wieder Steine in den Weg», sagte der CEO der Zermatt Bergbahnen AG, Christen Baumann.

Fragezeichen setzt Baumann insbesondere bei der Umsetzung. Angesichts der Dauer eines Baubewilligungsverfahrens müssten die Bergbahnen den Antrag zu einem Zeitpunkt einreichen, wo sie noch gar nicht wüssten, wo eine Folie Sinn machen würde.